Die Verfahrensverzeichnisse der Universität Leipzig liegen beim Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig.
Die Mitteilung und Beschreibung von Verfahren nach § 10 SächsDSG sind einmal im Jahr unaufgefordert, dem Datenschutzbeauftragten der Universität zu schicken.
Dazu verwenden Sie das Verfahrensverzeichnis-Formular.
Sie sind anzufertigen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Für einfache Adresssammlungen (z.B. Mitarbeiterkontaktdaten im Sekretariat) muss kein Verfahrensverzeichnis erstellt werden. Verantwortlich für die Erstellung der Verzeichnisse ist die datenverarbeitende Stelle (z.B. Personaldezernat). Werden Daten von der Verwaltung bereitgestellt und diese mit weiteren Daten in einer Einrichtung angereichert, muss die Einrichtung auch eine Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten schicken.
Verfahrensverzeichnis-Formular