Das Thema Videoüberwachung ist seit einigen Jahren ein Dauerthema an der Universität. Seit Anfang 2008 gibt es eine „Ordnung zur Errichtung und zum Betrieb von Einrichtungen zur Videoüberwachung“ an der Universität Leipzig. Auf dieser Grundlage wurden zur besseren Umsetzung und Prüfung verschiedene Formulare erarbeitet und stehen auf dieser Seite für die Beantragung zur Verfügung:
1. Antrag (normales Anschreiben)
2. Gefährdungsanalyse (als PDF-Datei)
3. Videokamera (als PDF-Datei)
4. Standortskizze (Räumlichkeiten mit Ausrichtung der Kamera und Erfassungsbereich)
5. Nachweise für Einbrüche und Vandalismus (Kopien der Anzeigen)
6. Einbaukosten (Angebote usw.)
Der Antrag ist mit den Unterlagen (2.-6.) an den Kanzler der Universität zu schicken.
Es erfolgt die Plausibilitätsprüfung und technische Prüfung durch das Dezernat 4. Anschliessend muss der Antragsteller die Kostenübernahmeerklärung unterzeichnen, wenn die Finanzierung nicht zentral (z.B. SIB) erfolgt. Es folgt die Anhörung durch den DSB und der Kanzler entscheidet (genehmigt oder lehnt ab) über den Antrag. Für diese Vorgänge wird das Formular Genehmigung der Videoüberwachung verwendet.
Ergänzung